Ohne jeden Bezug zur Wertschöpfung: GaLaBau sieht im geplanten Vergabemindestlohn massiven Angriff auf die Tarifautonomie

Mit der geplanten Erhöhung des Berliner Vergabemindestlohns von 9,00 € um 38,9% auf 12,50 € wird der Senat erstmals das gewachsene Tarifgefüge vieler seiner Dienstleister außer Kraft setzen.

„Was wir jahrelang befürchtet haben, tritt jetzt ein: Der Vergabemindestlohn wird zum politischen Geschenkeladen – und verliert damit jeden Bezug zur tatsächlichen Wertschöpfungsentwicklung in der Branche“, kritisiert Oliver Hoch, Hauptgeschäftsführer des GaLaBau-Fachverbandes für Berlin und Brandenburg.

Mit der geplanten Erhöhung des Berliner Vergabemindestlohns von 9,00 € um 38,9% auf 12,50 € wird der Senat erstmals das gewachsene Tarifgefüge vieler seiner Dienstleister außer Kraft setzen.

„Was wir jahrelang befürchtet haben, tritt jetzt ein: Der Vergabemindestlohn wird zum politischen Geschenkeladen – und verliert damit jeden Bezug zur tatsächlichen Wertschöpfungsentwicklung in der Branche“, kritisiert Oliver Hoch, Hauptgeschäftsführer des GaLaBau-Fachverbandes für Berlin und Brandenburg.

Der Verband sieht einen massiven Angriff auf die gewachsenen Tarifstrukturen der Branche. Er hatte bereits im Februar 2019 ausführlich zum damaligen Gesetzentwurf Stellung genommen, aber niemals eine Antwort oder ein Gesprächsangebot erhalten. Gleich zwei Lohngruppen werden nun in Frage gestellt.

Tarifvorstandssprecher Jürgen Schrabbe: „Wir verbringen viele Stunden mit unserem Sozialpartner, um bundesweit verträgliche Tariflöhne auszuhandeln. Für die Arbeitnehmer im strukturschwachen Osten ist der bundeseinheitliche Flächentarifvertrag ein großer Segen, da sie so von den Möglichkeiten der wirtschaftlich stärkeren Regionen im Westen partizipieren. Der politische Eingriff wird nun die der untersten Lohngruppen ausgerechnet dort in Frage stellen, wo die Möglichkeiten sehr begrenzt sind. In die Breite unserer Auftraggeber sind die resultierenden Preissteigerungen hier in der Region nicht vermittelbar. Das Land Berlin hat in der Branche einen Auftragsanteil von vielleicht 10% - viel zu wenig, um preisbestimmend zu wirken! Unterschiedliche Löhne für unterschiedliche Auftraggeber sind im Unternehmen aber kaum umsetzbar.“

Geschäftsführer Hoch vermisst im Vorgehen des Senates jede Ehrlichkeit: „Seit Jahren werden Aufträge stets an den billigsten Bieter vergeben, obwohl eigentlich das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis zu prüfen ist. Das Vergabegesetz wurde jüngst sogar dahingehend verändert, die fachliche Prüfung der Preisbildung vor der Vergabe weiter zurückzunehmen. Eine unerträgliche Doppelmoral! Wir haben einen staatlichen Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 €. Seine Einhaltung konsequent zu prüfen und die Vergabe an Lohndumper auszuschließen, wäre eine Aufgabe der Politik. Stattdessen treffen die Maßnahmen nun gerade die Unternehmen, die selbst um den Abschluss marktgerechter Tarife kämpfen - und bereit sind, diese konsequent einzuhalten.“

Der Verband fordert vom Land daher:

1. Achtung der Tarifstruktur aller Auftragnehmer.
2. Abschaffung der unsinnigen Vergabemindestlöhne.
3. Stattdessen konsequente Nichtberücksichtigung aller Bieter, die die bereits mit dem Angebot untertarifliche Löhne erkennen lassen.

Kontakt:

Oliver Hoch
Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e. V.
Jägerhorn 36 – 40, 14532 Kleinmachnow
Fon: 03 32 03 – 88 96 - 0
Fax: 03 32 03 – 88 96 - 29
Email: hoch@galabau-berlin-brandenburg.de
Internet: www.galabau-berlin-brandenburg.de

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