Arbeitsverhinderung nach Schulschließung: Eine gesamtgesellschaftliche Lösung muss her!

Schulen und Kitas sind geschlossen, Eltern müssen sich um die Betreuung ihrer Kinder kümmern: Schnell kann einer der beiden Partner dann nicht mehr seinen Verpflichtungen als Arbeitnehmer nachkommen – und das trotz guter Organisation zwischen den Partnern und bestem Willen.

Schulen und Kitas sind geschlossen, Eltern müssen sich um die Betreuung ihrer Kinder kümmern: Schnell kann einer der beiden Partner dann nicht mehr seinen Verpflichtungen als Arbeitnehmer nachkommen – und das trotz guter Organisation zwischen den Partnern und bestem Willen. Nach dem Grundsatz Leistung gegen Vergütung stehen Arbeitnehmer in dieser Situation im Regen. Zu Recht fühlen sich die Arbeitnehmer in solch einer Situation schuldlos: Schließlich hat man oder frau den Arbeitsvertrag ja in der Gewissheit abgeschlossen, dass Schul- und Kitaversorgung zur staatlich garantierten Grundversorgung gehören. Andererseits trifft auch den Arbeitgeber weder Schuld noch Verantwortung, wenn sich in solchen Krisensituationen diese Rahmenbedingungen ändern. Vergütung kann grundsätzlich nur für geleistete Arbeit gewährt werden: Dieser Grundsatz vieler Branchentarifverträge ist nicht nur gerecht, sondern auch Überlebensvoraussetzung der Betriebe. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen in der Krise gemeinsam für das Überleben der Betriebe eintreten. Als Arbeitgeberverband wissen wir aber auch, wo wir unsere Mitarbeiter überfordern: Notlösungen für den Fall des flächendeckenden Schul- und Kitaausfalls sind nicht Aufgabe der Sozialpartner, sondern der Gesellschaft insgesamt.


Erste Erklärungen hat es dazu heute ja schon gegeben: Die Bundesregierung sollte möglichst schnell zu einer Lösung gelangen – und damit das öffentliche Versprechen von Bundesminister Altmaier in der Sendung „Hart aber fair“ vom 16.03.2020 zügig einlösen.


Pressekontakt:

Oliver Hoch
Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e. V.
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