Corona-Krise: Sofort-Paket Vergabe

Die Folgen der Corona-Krise sind für Berlin bisher kaum absehbar. Jüngste Umfragen zeigen, dass die Berliner Wirtschaft mit erheblichen Umsatzeinbußen rechnet. Auch wenn wir noch mitten in der Krise stecken, muss der Blick nach vorn gerichtet werden. Angesichts der aktuellen Lage braucht die Wirtschaft neben Zuschüssen zu laufenden Kosten vor allen Dingen eine Investitionsoffensive der öffentlichen Hand.

Corona-Krise: Sofort-Paket Vergabe

Die Folgen der Corona-Krise sind für Berlin bisher kaum absehbar. Jüngste Umfragen zeigen, dass die Berliner Wirtschaft mit erheblichen Umsatzeinbußen rechnet. Auch wenn wir noch mitten in der Krise stecken, muss der Blick nach vorn gerichtet werden. Angesichts der aktuellen Lage braucht die Wirtschaft neben Zuschüssen zu laufenden Kosten vor allen Dingen eine Investitionsoffensive der öffentlichen Hand.

Die IHK Berlin, Baukammer, Bauindustrieverband Ost, Fachgemeinschaft Bau,derFachverband Garten-, Landschafts-und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e. V.,das Kompetenzteam Mittelstand, SIBB e.V. –Verband der Digitalwirtschaft, die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg und der Verein freier Berufe e.V. fordern das Parlament auf, in der Corona-Krise kein neues Ausschreibungs-und Vergabegesetz zu beschließen. Stattdessen braucht es ein Sofort-Paket Vergabe, um Investitionen voran zu treiben.

Die Vorschläge, wie sich das Land Berlin in der Krise als attraktiver Auftraggeber und Partner der Wirtschaft positionieren muss:

Schwellenwerte im Liefer-und Dienstleistungsbereich befristet anheben

Berlin weist mit 10.000 Euro den im Bundesvergleich niedrigsten Schwellenwert für Verhandlungsvergaben im Liefer-und Dienstleistungsbereichauf. Schon eine Verdopplung dieses Wertes würde zu einer Angleichung mit der Brandenburger Regelung führen. Fürden Wohnungsbau wurden die Schwellenwerte bundesweit bereits temporär erhöht, jetzt könnte Berlin in der Corona-Krise vorlegen: Unsere Forderung: Schwellenwerte im Liefer-und Dienstleistungsbereich bis zum 31.12.2020 mindestens auf den Wert für Bauleistungen anheben, also auf mindestens 50.000 Euro.

Vergabekriterien befristet entschlacken

Mehr als die Hälfte der Unternehmen, die sich nicht an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt, begründet dies mit einem zu hohen Aufwand für die Bewerbung um einen Auftrag. Anstatt die Einführung weiterer sozialer Kriterien durch Öffnungsklauseln im novellierten Vergabegesetz zu ermöglichen, ist jetzt der richtige Moment, das Vergaberecht zumindest befristet radikal zu verschlanken. Für einen wirklichen Soforteffekt sollte die Anwendbarkeit bestimmter vergabefremder Kriterienbis zum 31.12.2020 radikal vereinfacht bzw. ausgesetzt werden.

Neue Mindestlohnregeln bis 31.12.2020 aussetzen

Die Anhebung des Vergabemindestlohns ist kontraproduktiv und erschwert die öffentliche Vergabe. Viele aktuelle Tarifverträge –die zum Teil auch allgemeinverbindlich sind –sehen einen geringeren Mindestlohn als das geplante Mindeststundenentgelt in Höhe von 12,50 Euro vor. Unterschiedliche Mindestlöhne für dieselbe Dienstleistung im selben Unternehmen würden absehbar deutlich aufwendigere Lohn-bzw. Auftragsabrechnungen nach sich ziehen. Wer kurzfristig mehr öffentliches Geld in den Markt bringen will, muss hier handeln und die neuen Mindestlohnregeln befristet aussetzen.

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