Reform der Kommunalverfassung gefährdet Arbeitsplätze in Brandenburg

Seit wenigen Tagen liegt den Brandenburgischen Landtagsfraktionen der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung vor – Titel: Gesetz zur Stärkung der Kommunalen Daseinsvorsorge.

Seit wenigen Tagen liegt den Brandenburgischen Landtagsfraktionen der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung vor – Titel: Gesetz zur Stärkung der Kommunalen Daseinsvorsorge.

Mit der Neufassung ist beabsichtigt, die Grenzen für kommunalwirtschaftliche Aktivitäten aufzuheben: Gemeinden werden dazu ermutigt, in möglichst vielen Bereichen wirtschaftlich tätig zu werden – und das auch außerhalb ihres Gemeindegebietes. Der Vorrang der Privatwirtschaft soll ebenso entfallen wie das Örtlichkeitsprinzip.

FGL- Hauptgeschäftsführer Oliver Hoch sieht das Risiko gravierender Rückschläge:

„Der Vorrang der Privatwirtschaft in der Kommunalverfassung war und ist eine entscheidende Rahmenbedingung für die Entstehung und Entwicklung kleiner und mittelständischer Unternehmen in der überwiegend ländlich geprägten Region. Der vorliegende Gesetzentwurf gefährdet hier gewachsene Strukturen mit 2.000 bis 3.000 Arbeitnehmern!

Kommunalunternehmen sollen jetzt offensiv in den Wettbewerb untereinander und mit der Privatwirtschaft gedrängt werden. Die Möglichkeit zum überörtlichen Leistungsangebot kommunaler Unternehmen führt zu einem ordnungspolitisch bedenklichen Wettbewerb steuerfinanzierter oder zumindest subventionierter Institutionen, für den das Insolvenzrisiko letztlich beim Steuerzahler liegt.

Wir fordern die Landesregierung daher auf, die Struktur der solide gewachsenen Unternehmen und ihrer Arbeitsnehmer nach zwei Jahrzehnten als echten Wert des Landes Brandenburg zu begreifen – und jede Rückkehr zu staatswirtschaftlichen Strukturen zu unterlassen!“

Grundsätzlich erfüllen die Kommunen ihre Aufgaben unter Nutzung der Leistungen privater Anbieter. Bisher ist der Handlungsspielraum für eigene wirtschaftliche Aktivitäten der Kommunen in zwei Richtungen begrenzt: Erstens muss der öffentliche Zweck die wirtschaftliche Tätigkeit rechtfertigen. Zweitens sollen Staat und Kommunen wie in anderen Ländern auch nur dann wirtschaftlich tätig werden, wenn keine angemessenen Angebote der Privatwirtschaft vorhanden sind - man spricht vom so genannten Subsidiaritätsgrundsatz, der sich nicht zuletzt aus der Verfassungsgarantie einer marktwirtschaftlichen Ordnung ergibt. Die Privatwirtschaft konnte daraus einen Abwehranspruch gegen unzulässige kommunalwirtschaftliche Aktivitäten etwa im freien Wettbewerb um Privatkunden ableiten. Zudem hatte sich die Gemeinde als kleinste Organisationseinheit auch mit wirtschaftlichen Aktivitäten auf ihr eigenes Gebiet zu beschränken.

Für Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus wie für viele andere aus dem Bereich des Handwerks und Bauwirtschaft sind die Kommunen als Auftraggeber von besonderer Bedeutung. Eine Ausweitung eigener wirtschaftlicher Tätigkeiten wird zu einer Reduzierung der Aufträge an die private Wirtschaft führen. Verschärfend wirkt, dass kommunale Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau schon seit Jahren versuchen, außerhalb ihrer öffentlichen Aufgaben private Kundengruppen zu erschließen.■

Fachverband Garten-, Landschafts-
und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e. V.
Ansprechpartner: Oliver Hoch
Jägerhorn 36 - 40
14532 Kleinmachnow
Fon: 03 32 03 - 8896-0
Fax: 03 32 03 - 8896-29
Email: hoch@galabau-berlin-brandenburg.de
Internet: www.galabau-berlin-brandenburg.de

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