Kein Zurück zur Staatswirtschaft!
Brandenburg plant beispiellose Freiheiten für die Kommunalwirtschaft – Wirtschaftsverband warnt vor den Konsequenzen für Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Steuereinnahmen
Mit der vorgesehenen Änderung der Kommunalverfassung plant die Brandenburgische Landesregierung, den Gemeinden die wirtschaftliche Betätigung deutlich zu erleichtern: Der Vorrang der Privatwirtschaft bei öffentlichen Aufträgen soll fallen, Gemeindebetriebe dürfen dann überall außerhalb ihrer Gemeindegebietes tätig werden. Nebenleistungen außerhalb des öffentlichen Zweckes werden unbegrenzt zugelassen. Kommunale Betriebe können damit steuerfinanziert fast überall und in allen Brachen an den Markt gehen. So dürften etwa Bauhöfe auch Leistungen in Handwerk und Gartenbau für Privathaushalte erbringen.
Wenige Tage vor der ersten Lesung richtet die Wirtschaft noch einmal einen Hilferuf an alle Landtagsabgeordneten. Carsten Henselek, Vorsitzender des FGL Berlin und Brandenburg:
„Mit den Neuregelungen wird von der Landesregierung ein bundesweit bespielloser Rückschritt in öffentliche finanzierte Wirtschaftsstrukturen vorgeschlagen. Gewachsene privatwirtschaftliche Strukturen mit mehreren tausend Arbeitsplätzen werden gefährdet, die Entstehung neuer Unternehmen wird behindert. Steuereinnahmen der Gemeinden werden dadurch sinken, die Ausgaben zur Errichtung, zur Erhaltung und zum Verlustausgleich öffentlicher Unternehmen werden deutlich steigen. Unser dringender Appell lautet daher: Stoppen Sie diesen Gesetzentwurf.“
Der Fachverband der Landschaftsgärtner weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht allein um GaLaBau-Unternehmen geht. Henselek weiter:
„Gerade im ländlichen Bereich mit geringer Bevölkerungsdichte sind die Kommunen der wichtigste Auftraggeber für kleine und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Bau, Handwerk und Dienstleistungen. In den letzten Jahren gab es auf niedrigem Ausgangsniveau eine erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung, deren Ergebnisse durch die Ausweitung öffentlicher Unternehmen nun akut gefährdet sind. Die Ansiedlungsbedingungen für junge Unternehmen werden vor allem in den kleineren Städten, denen wir ja neue Impulse geben wollen, nachhaltig verschlechtert.“
Der FGL Berlin und Brandenburg fordert daher:
- Bei gleichem Preis-Leistungsverhältnis der Angebote müssen öffentliche Aufträge weiterhin an die Privatwirtschaft gehen.
- Die Bindung kommunaler Unternehmen an einen öffentlichen Zweck muss eng bleiben. Er darf nicht durch unbegrenzt zulässige Nebenleistungen aufgeweicht werden.
- Ein örtlicher Bezug muss für alles kommunale Handeln erhalten bleiben.
11.04.2011, 361 Wörter, 2635 Schriftzeichen, 2978 Zeichenstellen
Fachverband Garten-, Landschafts-
und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e. V.
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